Vorsorgevollmacht, Betreuerverfügung und Patientenverfügung im Überblick
Dieses Informationsblatt fasst die wichtigsten Punkte zusammen. Dazu gehören:
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person des Vertrauens, für einen anderen Menschen zu handeln, wenn er dies aus Gesundheitsgründen selbst nicht mehr kann. Nur eine gute Vorsorgevollmacht ersetzt die Bestellung eines Betreuers. Eine Generalvollmacht hat im Zweifel keine Gültigkeit.
- Vorteil: Fremde haben keinen Einblick in die persönlichen Verhältnisse.
- Nachteil: Der Bevollmächtigte handelt ohne gerichtliche Kontrolle.
Wie stelle ich eine Vorsorgevollmacht aus? Wo kann ich diese hinterlegen?
Alle Bürger können sich im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
Bundesnotarkammer (K. d. ö. R.)
www.vorsorgeregister.de
- Zentrales Vorsorgeregister -
Postanschrift:
Postfach 08 01 51
10001 Berlin
Bei der Erstellung sollte der rechtliche Rat eines Notars oder Rechtsanwalts eingeholt werden.
Wichtig: Das Register führt lediglich die Personendaten des Bevollmächtigten. Das Schriftstück bzw. die Vollmacht muss so verwahrt werden, dass sie im Bedarfsfall auch gefunden wird. Denn diese legitimiert den Bevollmächtigten im Rechtsverkehr.
Die Vollmacht sollte in der Obhut des Vollmachtgebers verwahrt werden, damit gewährleistet bleibt, dass die Vollmacht erst im Vorsorgefall benutzt wird.
Betreuerverfügung
In der Betreuerverfügung wird festgelegt, wer für den Fall einer Betreuung mit dieser beauftragt werden soll, oder gerade nicht beauftragt werden soll. Der Betreuer unterliegt der Aufsicht des Vormundschaftsgerichts.
- Eine Betreuerverfügung kann mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden.
- Die Benennung eines Betreuers kann ebenfalls im Vorsorgeregister erfolgen. Zur Aufbewahrung gilt das oben bereits genannte.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung dient zur Prävention hinsichtlich ärztlicher Behandlung. Sie ist eine vorsorgliche Willenserklärung. Die Patientenverfügung muss die Angelegenheiten, die geregelt werden sollen, konkret bezeichnen. Es sollte eine individuelle Auseinandersetzung mit den verschiedenen Regelungsmöglichkeiten erfolgen. Hierbei können die Angehörigen und der Hausarzt ebenfalls behilflich sein. Muster und Vordrucke sollten nicht unverändert übernommen werden. Sie sollten vielmehr zur Unterstützung herangezogen werden, um eine individuelle Patientenverfügung zu erstellen. Zur Hinterlegung ist anzumerken, dass im Vorsorgeregister ebenfalls eine Person benannt werden kann, die diese aufbewahrt.
Informationen zur Patientenverfügung bekommt man bei:
- Rechtsanwälten und Notaren sowie den Hausärzten
- Ärztekammern
- Humanistische Verbände
- Soziale Einrichtungen
Im Gegensatz zu den anderen Vollmachten kann die Patientenverfügung mehreren Personen ausgehändigt werden. Sie kann z.B. den nächsten Angehörigen und dem Hausarzt anvertraut werden. Des Weiteren ist für die praktische Handhabung und Umsetzung vorzuschlagen, dass man einen Zettel im Portemonnaie aufbewahrt aus dem die Personendaten hervorgehen, die bei einem Unfall benachrichtigt werden sollen.
Allgemeine Hinweise
Die Vorsorgevollmacht, Betreuerverfügung und Patientenverfügung können individuell miteinander verknüpft werden und in das Vorsorgeregister eingetragen werden.