Gebühren
Als Rechtsanwältin bin ich grundsätzlich an die Gebührenordnung (RVG) gebunden.
Transparenz hinsichtlich der Gebühren
Eine Aussage bezüglich der Höhe der Vergütung kann meines Erachtens erst in einem persönlichen Gespräch erfolgen. Erst nach Schilderung Ihres Anliegens kann bewertet werden, ob es aus Ihrer Sicht eventuell vorteilhafter ist, lediglich ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen oder ob eine Beauftragung mit der Rechtsangelegenheit erfolgen sollte. Wie man erkennen kann, ist ein persönliches Gespräch unumgänglich, um Ihnen nicht nur bezüglich Ihres konkreten Anliegens qualifiziert weiter helfen zu können, sondern um Ihnen auch die Höhe der Vergütung und das Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung darzulegen. Im Rahmen der Auftragserteilung bin ich gemäß § 49 b Abs. 5 BRAO dazu verpflichtet, Sie über die zu erhebenden Gebühren aufzuklären.